Die Lieferung sperriger Gegenstände, welche mit einer Spedition zugestellt werden, erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante der angegebenen Adresse. Bei einer gewünschten Lieferung bis zur Wohnungstür oder an einem Wunschort kann gegebenenfalls eine individuell zu vereinbarende Extragebühr verrechnet werden.
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